„Wenn Du im Recht bist, kannst Du es Dir leisten, Ruhe zu bewahren; wenn Du im Unrecht bist, kannst Du es Dir nicht leisten, sie zu verlieren.“

- Mahatma Ghandi -

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Kummer
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Familienrecht

Das Familienrecht regelt nicht nur die Trennung von Ehegatten und die daraus entstehenden Folgen. Es regelt generell alle Rechtsverhältnisse der durch die Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Innerhalb des Familienrechts sind wir insbesondere auf das Unterhaltsrecht, das eheliche Güterrecht und die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Eheleuten spezialisiert. In diesen Bereichen arbeiten wir bei Vertretung von Selbstständigen und Freiberuflern eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

Einen Schwerpunkt setzen wir in der Gestaltung vorsorgender Eheverträge und außergerichtlichen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und erforderlichenfalls auch gerichtlich sind oftmals regelungsbedürftig:


Trennung der Ehepartner und deren Folgen:

  • Trennungs- und Kindesunterhalt
  • (Welcher Ehegatte hat einen Unterhaltsanspruch und ggf. in welcher Höhe?)
  • Regelung des Sorgerechts bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • (Bei welchem Elternteil hat das Kind nach der Trennung seinen Lebensmittelpunkt?)
  • Regelung des Umgangsrechts(Wie gestaltet sich das Umgangsrecht des Elternteils, bei dem Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat?)
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Hausratsauseinandersetzung
  • Regelung der steuerrechtlichen Folgen

 

Scheidung und deren Folgen:

  • Versorgungsausgleich (Wie werden die Rentenanrechte (gesetzliche und ggf. betriebliche), die die Eheleute während der  Ehezeit erworben haben, aufgeteilt?)
  • Nachehelicher Unterhalt (In welcher Höhe und wie lange kann ein Ehegatte von dem Anderen nach der Scheidung der Ehe  Unterhalt beanspruchen?)
  • Regelung des Zugewinnausgleichs (Hat ein Ehegatte einen Anspruch aus dem ehelichen Güterrecht und ggf. in welcher Höhe?

 

Sonstige Vermögensauseinandersetzung, z.B.:

  • Auseinandersetzung bei Miteigentum (z.B. Eigenheim)
  • Ausgleich gemeinsamer Schulden
  • Rückabwicklung von Zuwendungen zwischen Ehepartnern
  • Ansprüche aus Ehegattenmitarbeit
  • Streitigkeiten um Bankkonten, Sparbücher, Bausparkonten und Wertpapiere
  • Auseinandersetzung um Steuerfragen


Trennung nichtehelicher Partnerschaften und deren Folgen:

  • Kindesunterhalt
  • Unterhaltsanspruch der Kindesmutter gegenüber dem Kindesvater